MBS GmbH
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Verkehrsmedizin

Sie benötigen eine verkehrsmedizinische Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverodrnung (FeV) zum Ersterwerb oder zur Verlängerung Ihres Führerscheins

  • der Klassen C, C1, CE, C1E (LKW)
  • der Klassen D, D1, DE, D1E (Bus)
  • Fahrgastbeförderung (Taxi)

Dann kontaktieren Sie uns. Sie erhalten zeitnah einen Termin.

Sparen Sie sich Zeit und Aufwand (Termin Hausarzt, Termin Augenarzt...) und erhalten Sie alle notwendigen Bescheinigungen von uns aus einer Hand.

Wir bescheinigen Ihnen:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV
  • eine psychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV*

Unser ermächtigtes Fachpersonal führt die erforderlichen Untersuchungen durch. Sie erhalten die notwendigen Bescheinigungen unkompliziert und ohne großen formellen Aufwand direkt im Anschluss an die jeweilige Untersuchung.

Bitte bringen Sie zum Termin den Führerschein, Personalausweis und ggf. Ihre Brille mit.

*Psychologische Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit

Gut zu wissen!

LKW-, Bus- und Taxifahrer tragen eine große Verantwortung im Straßenverkehr. Sie sind oft tageland unterwegs und täglich hohen Belastungen ausgesetzt. Darum hat der Gesetzgeber festgelegt, dass bestimmte Anforderungen und Fristen gelten, wenn Sie Ihren Schein erwerben oder verlängern möchten.

LKW-Führerschein (Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E)

Gesetzlich geforderte Untersuchungen beim Ersterwerb:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV

Gesetzlich geforderte Untersuchungen bei Verlängerung Ihres Führerscheins:

Der Klasse 2 ("Alter Lappen") LKW über 7,5 t

Mit dem "alten Lappen" können Sie LKW mit über 7,5 t fahren, bis Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Ab dem 50. Lebensjahr sind alle fünf Jahre folgende Untersuchungsnachweise erforderlich:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV

Führerschein Klasse CC, C1 und C1E

Hier hält die Befristung nach Erwerb des Führerscheins 5 Jahre an. Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nach Ablauf der Befristung um weitere fünf Jahre verlängern wollen, sind folgende Untersuchungsnachweise erforderlich:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Alage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV
Bus-Führerschein (Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E)

Gesetzlich geforderte Untersuchungen beim Ersterwerb:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV
  • eine psychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV*

Gesetzlich geforderte Untersuchungen bei Verlängerung Ihres Führerscheins

Verlängerung für unter 50-jährige

Nach Ersterwerb hält die Befristung des Führerscheins fünf Jahre an. Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nach Ablauf der Befristung um weitere fünf Jahre verlängern wollen, sind folgende Untersuchungsnachweise bis zum 50. Lebensalter erforderlich:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV

Hinweis: falls Sie bei Antragstellung das 45. Lebensjahr bereits überschritten haben, haben Sie zwei Optionen:

  • Sie verlängern nicht, z. B. mit 47 Jahren. Dann wird Ihre Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr beschränkt und gilt dann kürzer als fünf Jahre.
  • Sie verlängern z. B. mit 47 Jahren. Dann erlangen Sie die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis über das 50. Lebensjahr hinaus (laut Bsp. bis zum 52. Lebensjahr). Dabei gelten bereits die Bestimmungen wie bei den über 50-jährigen. -> wird empfohlen

Verlängerung für über 50-jährige

Ab dem 50. Lebensjahr sind folgende Untersuchungsnachweise alle fünf Jahre erforderlich:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV
  • eine psychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV*

*Psychologische Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit

Taxi-Führerschein (Fahrgastbeförderung)

Gesetzlich geforderte Untersuchungen beim Ersterwerb:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV
  • eine psychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV*

Gesetzlich geforderte Untersuchungen bei Verlängerung Ihres Führerscheins

Verlängerung für unter 60-jährige

Nach Ersterwerb hält die Befristung des Führerscheins fünf Jahre an. Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nach Ablauf der Befristung um weitere fünf Jahre verlängern wollen, sind folgende Untersuchungsnachweise bis zum 60. Lebensalter erforderlich:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV

Hinweis: falls Sie bei Antragstellung das 55. Lebensjahr bereits überschritten haben, haben Sie zwei Optionen:

  • Sie verlängern nicht, z. B. mit 57 Jahren. Dann wird Ihre Fahrerlaubnis bis zum 60. Lebensjahr beschränkt und gilt dann kürzer als fünf Jahre.
  • Sie verlängern z. B. mit 57 Jahren. Dann erlangen Sie die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis über das 60. Lebensjahr hinaus (laut Bsp. bis zum 62. Lebensjahr). Dabei gelten bereits die Bestimmungen wie bei den über 60-jährigen. -> wird empfohlen

Verlängerung für über 60-jährige

Ab dem 60. Lebensjahr sind folgende Untersuchungsnachweise alle fünf Jahre erforderlich:

  • eine ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer FeV
  • eine Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 FeV
  • eine psychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Ziffer 2 FeV*

*Psychologische Untersuchung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit

Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen

Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur Erlangung oder Verlängerung des Führerscheins ist ein Jahr gültig. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Sehleistung sogar zwei Jahre. Deshalb können Sie bis zu einem Jahr vorher Termine bei uns vereinbaren und die notwendigen Untersuchungen durchführen lassen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erhalten zeitnah einen Termin.