MBS GmbH
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Sicherheitstechnische Betreuung

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" DGUV Vorschrift 2 fordern von den Unternehmen die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi). Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen einer sicherheitstechnischen Betreuung sind im § 6 ASiG geregelt und werden in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.


Unsere FaSi`s betreuen Sie gerne auf Basis der aktuellsten Rechtsgrundlage und darüber hinaus.

Unsere Vorgehensweise im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung

Betriebsbegehung und Erfassung der Gefährdungen
Zunächst führen unsere FaSi`s eine Betriebsbegehung durch, um einen Überblick über die Arbeitsbedingungen und die Organisationsstruktur zu erhalten.
Dabei werden, bestenfalls gemeinsam mit dem Betriebsarzt, Gefahrenpotenziale der einzelnen Arbeitsbereiche/Abteilungen identifiziert und analysiert, welche Belastungen und Risikofaktoren schwerpunktmäßig vorliegen.

Soll-Ist-Analyse der Dokumentation
Darüber hinaus sollten unsere FaSi`s einen Einblick in die vorhandenen Arbeitsschutzdokumente (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen…) erhalten, um mit Hilfe einer Soll-Ist-Analyse einen möglichen Optimierungsbedarf zu erkennen. Unser Dienst verfügt über zahlreiche erforderliche Arbeitshilfen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen und auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

Schulung der Abteilungsleiter über Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
Ein wichtiger Punkt ist die Aufklärung der Führungskräfte/Abteilungsleiter über Ihre Rechte, Pflichten und Verantwortung im Arbeitsschutz. Sie sind mit in der Verantwortung und tragen entscheidend dazu bei wie wirksam die Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt und gelebt werden. Sie sind wichtige Ansprechpartner für unsere FaSi`s, denn sie sind jeden Tag vor Ort und kennen die individuellen Gefährdungen am besten.

Mitwirkung bei der Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung
Unsere FaSi`s beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung. Mit entscheidend ist dabei der Input der einzelnen Führungskräfte/Abteilungsleiter. So können unsere FaSi`s in gemeinsamer Zusammenarbeit arbeitsplatzbezogene Gefährdungen systematisch ermittelt und beurteilt werden sowie Maßnahmen festgelegt, durchgeführt und auf Wirksamkeit überprüft werden.

Sicherheitsunterweisungen
Die Erkenntnisse über die betriebsspezifischen Gefährdungen und die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen nützen Ihrem Betrieb nichts, wenn sie den Beschäftigten nicht bekannt sind und sie nicht sensibilisiert werden. Unsere FaSi`s unterstützen Sie bei der Ausarbeitung, Durchführung und Dokumentation der jährlichen Grundunterweisung wie auch den individuellen Arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen.

Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten und an die Mitarbeiter unterwiesenen Arbeitsschutzmaßnahmen gilt es nun in kontinuierlichen Begehungen zu beobachten und

  • dem Arbeitgeber oder den verantwortlichen Personen festgestellte Mängel mitzuteilen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen vorzuschlagen,
  • auf die Benutzung von Körperschutzmitteln zu achten,
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,

Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen
Die ASA Sitzung bietet unseren FaSi`s u.a. die Möglichkeit dem Arbeitsausschuss Ihre Erkenntnisse aus den regelmäßigen Begehungen mitzuteilen, aktuelle Sicherheitsprobleme aufzuzeigen, die Unfallstatistik auszuwerten und über Gesetzänderungen bzw. neue Vorschriften informieren.

Dokumentation unserer Leistungen
Die kontinuierliche Dokumentation unserer erbrachten Leistungen (Tätigkeitsberichte, Stellungnahmen, Begehungs- und Beratungsprotokolle usw.) dient Ihnen auch als Nachweis gegenüber Behörden, Aufsichtsämtern und Zertifizierungsauditoren.

Allgemeine Beratung des Arbeitgebers nach § 6 ASiG
Ein laufender Prozess und gesetzliche Grundlage ist die allgemeine Beratung und Aufklärung des Arbeitsgebers nach § 6 ASiG.



Sie haben eine betriebsinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt und benötigen individuelle Unterstützung im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung?

Gerne unterstützen wir Sie individuell!