MBS GmbH
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Arbeitsmedizinische Betreuung

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" DGUV Vorschrift 2 fordern von den Unternehmen die Bestellung von Betriebsärzten. Die Aufgaben eines Betriebsarztes im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Betreuung sind im § 3 ASiG geregelt und werden in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Der Umfang einer arbeitsmedizinischen Betreuung hängt von der Art und Größe des Betriebes ab und muss nach DGUV Vorschrift 2 ermittelt werden.

Unsere Betriebsärzte betreuen Sie gerne auf Basis der aktuellsten Rechtsgrundlage und darüber hinaus.

Unsere Vorgehensweise im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung

Betriebsbegehung

Zunächst führen unsere Betriebsärzte eine Betriebsbegehung durch, um einen Überblick über die Arbeitsbedingungen und die Organisationsstruktur erhält.

Dabei werden, bestenfalls gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrenpotenziale der einzelnen Arbeitsbereiche/Abteilungen identifiziert und analysiert, welche Belastungen und Risikofaktoren schwerpunktmäßig vorliegen.

Nach der Erfassung möglicher Gefahrenquellen folgt die Ableitung und Beratung von sinnvollen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Behebung von Problemfeldern sowie die tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung.

Soll-Ist-Analyse der Dokumentation

Darüber hinaus sollten unsere Betriebsärzte einen Einblick in die vorhandenen Arbeitsschutzdokumente erhalten, um mit Hilfe einer Soll-Ist-Analyse einen möglichen Optimierungsbedarf zu erkennen. Unser Dienst verfügt über zahlreiche erforderliche Arbeitshilfen, die wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

Allgemeine Beratung des Arbeitgebers

Ein laufender Prozess ist die allgemeine Beratung und Aufklärung des Arbeitgebers (siehe § 3 ASiG). Dabei beraten Sie unsere Betriebsärzte insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (PSA - Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, -handschuhe, -brillen, -helme usw.)
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen, sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere
    • des Arbeitsrhytmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung,
    • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
  • der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Mitwirkung bei der Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung

Unsere Betriebsärzte beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung insbesondere

  • bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arbeitsplatzbezogene Festlegung von Angebots- und Pflichtvorsorge, Einstellungsuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Bekanntmachung der Möglichkeit von Wunschvorsorge)
  • bei der Erfassung psychischer Belastungen und deren Dokumentation

Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge und Untersuchungen

Nachdem definiert ist, welcher Mitarbeiter welche Untersuchungen bzw. Vorsorgen in welchen zeitlichen Abständen benötigt, werden unsere Betriebsärzte die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihren Beschäftigten in Ihrem Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten durchführen.

Ableitung und Empfehlungen von Arbeitsschutzmaßnahmen

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge geht es unseren Betriebsärzten vordergründig darum, die gewonnenen Erkenntnisse aus der Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit des arbeitenden Menschen zu erlangen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, die sie dem Arbeitgeber z. B. im Rahmen einer ASA Sitzung voschlagen bzw. gemeinsam diskutieren.

Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen

In der ASA-Sitzung haben unsere Betriebsärzte u. a. die Möglichkeit Ihre Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge dem Arbeitsausschuss mitzuteilen und mögliche Arbeitsschutzmaßnahmen vorzuschlagen. Zudem können unsere Betriebsärzte den Ausschuss über Gesetzesänderungen bzw. neue Vorschriften informieren.

Dokumentation unserer Leistungen

Die kontinuierliche Dokumentation unserer erbrachten Leistungen (Tätigkeitsberichte, Stellungnahmen, Untersuchungs- und Vorsorgebescheinigungen, Begehungs- und Beratungsprotokolle usw.) dient Ihnen auch als Nachweis gegenüber Behörden, Aufsichtsämtern und Zertifizierungsauditoren.

Weitere Leistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Selbstverständlich erhalten Sie über unseren Dienst weitere Leistungen, die die gesetzlichen Anforderungen übersteigen wie z. B.

Gerne unterstützen wir Sie dabei und stimmen den Betreuungsbedarf sinnvoll auf Ihren Betrieb ab.