MBS GmbH
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Unterstützung der betriebsinternen FaSi

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für Betriebe in § 5 ASiG geregelt. Danach hat der Arbeitgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) schriftlich zu bestellen und ihr die Aufgaben nach § 6 ASiG zu übertragen.

Als FaSi kann der Arbeitgeber entweder

  • eine(n) interne(n) Beschäftigte(n) mit mindestens 2-jähriger praktischer Tätigkeit als Ingenieur/-in, Techniker/-in oder Meister/-in bei den Berufsgenossenschaften und anderen anerkannten Ausbildungsinstitutionen ausbilden lassen,

Oder

  • eine externe FaSi (z.B. überbetrieblichen Dienst) beauftragen.


Eine interne FaSi hat Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist sicherlich die Kenntnis der betriebsinternen Gegebenheiten und Gefährdungen. Oftmals haben interne FaSi`s neben Ihrer Tätigkeit als FaSi jedoch noch Ihren Hauptjob zu bewältigen, so dass es schwer wird, dem breiten Aufgabengebiet einer FaSi gerecht zu werden. Neben der Entlastung der internen FaSi ist eine neutrale Betrachtung der betrieblichen Situation sicherlich ein Vorteil einer externen FaSi.

Für Betriebe, die eine betriebsinterne FaSi beauftragt haben, bieten wir individuelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz an. Vertrauen Sie dabei auf unsere Fachkompetenz. Die Arbeitssicherheit ist  unser „Tagesgeschäft“.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Aufgaben nach § 6 ASiG und darüber hinaus u.a. zu folgende Themen:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Sicherheitsunterweisungen
  • Brandschutz
  • Gefahrstoffe
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Ergonomie