Weiterbildungsmöglichkeit Arbeitsmedizin
Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin/Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Als kompetenter Partner in den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit stellen wir hohe Ansprüche an die Qualität unserer Dienstleistungen. Daher bilden wir selbst aus. Die erforderliche Weiterbildungsermächtigung der Landesärztekammer liegt unserem Dienst vor.
Facharzt für Arbeitsmedizin
60 Monate Weiterbildungszeit bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 24 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung*
- 36 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Arbeitsmedizin, die während der 60 Monate Weiterbildung erfolgen soll.
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung/09/wbo.pdf
Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Voraussetzung für den Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung*
Weiterbildungszeit:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Betriebsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Arbeitsmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die während der 12 Monate in betriebsmedizinischer/arbeitsmedizinischer Weiterbildung erfolgen soll
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung/09/wbo.pdf
Ablauf der Weiterbildung
Im Verlauf Ihrer gesamten Ausbildungszeit werden Sie von unseren Fachärzten für Arbeitsmedizin praktisch bei Kunden vor Ort und theoretisch im Rahmen interner Fortbildungen fachlich und persönlich unterstützt und begleitet. Nachdem Sie durch die intensive Einarbeitung und einem absolvierten Weiterbildungskurs über das entsprechende Know-how verfügen, werden Sie eigenständig Betriebe aufsuchen und diese bei der Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorschriften beraten und arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen.
Die Kosten, die bei der Teilnahme an den externen Weiterbildungskursen anfallen, werden von der MBS GmbH übernommen und Sie werden unter voller Gehaltszahlung freigestellt.
* Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung sind:
Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen- Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.